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   LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18   

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https://dejure.org/2019,85491
LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18 (https://dejure.org/2019,85491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2019 - L 8 R 862/18 (https://dejure.org/2019,85491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - L 8 R 862/18 (https://dejure.org/2019,85491)
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  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 459/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18
    Dies gilt umso mehr, als psychische Erkrankungen erst dann von rentenrechtlicher Relevanz sind, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016, L 5 R 459/15, juris).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist in diesen Fällen regelmäßig nicht erforderlich, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine so große Anzahl von Tätigkeitsarten zur Verfügung steht, dass das Vorhandensein einer geeigneten Verweisungstätigkeit offensichtlich ist (BSG, Urteil vom 14.09.1995, 5 RJ 50/94 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach der bisherige Beruf (hierzu und zum Nachfolgenden: BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 34/03 R, in SozR 4-2600 § 43 Nr. 1; Urteil vom 20.07.2005, B 13 RJ 29/04 R in SozR 4-2600 § 43 Nr. 4).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach der bisherige Beruf (hierzu und zum Nachfolgenden: BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 13 RJ 34/03 R, in SozR 4-2600 § 43 Nr. 1; Urteil vom 20.07.2005, B 13 RJ 29/04 R in SozR 4-2600 § 43 Nr. 4).
  • BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 R 862/18
    Jedenfalls ist die Erklärung, mit einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung einverstanden zu sein, von der Klägerin ohne Bezugnahme auf einen früheren Beweisantrag bzw. auf einen Antrag nach § 109 SGG abgegeben worden, so dass sich vorangegangene Anträge durch diese Prozesserklärung erledigt haben (BSG, Beschluss vom 25.11.2013, B 13 R 339/13 B, juris).
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